Allgemeine Informationen

Organisatorisches

Anmeldung / Terminvergabe

Um Ihnen lange Wartezeiten zu ersparen, haben wir die Praxis als Terminpraxis organisiert.

Für vorhersehbare und planbare Untersuchungen, Gespräche und Behandlungen melden Sie sich bitte direkt in der Praxis oder telefonisch an. Sie können auch unsere Online-Terminbuchung benutzen. Wir sind bemüht, Ihnen dann einen Termin nach Ihren Wünschen und unseren Möglichkeiten zu geben.

Plötzlich Erkrankte werden natürlich auch ohne Terminvergabe untersucht und behandelt, müssen aber mit Wartezeiten rechnen.

Falls Sie keinen Termin vereinbart haben, kommen Sie spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechstundenzeit. 

Patienten mit Notfallerkrankungen versuchen wir ohne lange Wartezeiten zu behandeln. Dadurch kann es leider immer wieder auch zu Verzögerungen der fest vergebenen Termine kommen, insbesondere dann, wenn durch einen akut notwendigen Hausbesuch eine Unterbrechung der Sprechstunde notwendig wird.

In der Zeit von 10 Uhr bis 10.30 Uhr werden in unserer Praxis in der Regel keine Termine vergeben. Dann werden von allen Ärzten der Praxisgemeinschaft die aktuell eingegangenen Patientenbefunde und Arztbriefe gelesen. Weiterhin besteht somit für die Ärztinnen und Ärzte der Praxisgemeinschaft die Möglichkeit eines kurzen  Austausches, um dringende fachliche oder praxisorganisatorische Fragen zu klären.

Wegen der unterschiedlichen Spezialisierungen der beteiligten Ärzte werden einzelne Tätigkeiten nicht von allen Ärzten durchgeführt, dadurch können wir Ihnen aber ein sehr breites Leistungsspektrum anbieten. Ausführliche Informationen zum Leistungsspektrum Ihres Arztes finden Sie auf der jeweiligen Praxisseite.

Gesundheitsuntersuchungen (Check-Up)

Zum 01.04.2019 ist eine Neuregelung in den Check-Up Untersuchungen eingetreten.

Der Check-Up ab 35 Jahre wird von den Krankenkassen nur noch alle 3 Jahre bezahlt.

Neu eingeführt wurde eine Check-Up Untersuchung einmalig für Menschen zwischen 18 und 34 Jahren.

Die Jugenduntersuchung (J1) findet unverändert im 12. und 13. Lebensjahr statt.

Laboruntersuchungen

Blutentnahmen erfolgen morgens zwischen 07.50 Uhr und 10.00 Uhr mit Termin. Später abgenommenes Blut muss bis zum nächsten Tag im Kühlschrank gelagert werden, da das Blut vom Kurierdienst bereits um 11.00 Uhr abgeholt wird. Dadurch kann es in Einzelfällen zu Fehlbestimmungen kommen.

Bitte kommen Sie nüchtern. Ungesüßter Tee oder schwarzer Kaffee können vorher, Medikamente - außer blutzuckersenkende - sollen vorher zu sich genommen werden.

Falls eine Blutentnahme notwendig ist, bei der Sie nicht nüchtern sein brauchen, wie z. B. Quickwert-Kontrolle bei Marcumareinnahme, Schilddrüsenhormonbestimmung oder gynäkologische Hormonbestimmungen und Schwangerschaftsuntersuchungen können diese auch Montag- und Dienstagnachmittag in der Zeit von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt werden. Bitte vereinbaren Sie auch hierzu einen Termin.

Urin- und Stuhlproben kennzeichnen Sie bitte mit Namen, Vornamen und Geburtsdatum und geben Sie diese bis 10.00 Uhr im Labor ab. Bei den Urinproben benötigen wir sogenannten Mittelstrahlurin (der erste Teil des Urins wird verworfen, dann wird eine ca. 10ml große Urinprobe in das Probengefäß gegeben).

Telefonsprechstunde

Falls Sie eine telefonische Beratung oder ärztliche Befundmitteilung wünschen, teilen Sie dies unseren Mitarbeiterinnen bitte mit. Sie werden dann nach Ende der Sprechstunde von Ihrem betreuenden Arzt zurückgerufen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Ärzte während der Sprechzeiten nur im Notfall telefonisch zu erreichen sind.

Urlaub

Unsere Praxis ist das ganze Jahr hindurch geöffnet. Die Urlaubszeiten des betreuenden Arztes erfahren Sie in der Praxis.

Die Urlaubsvertretung ist durch die anderen Ärzte der Praxisgemeinschaft gewährleistet. Die Vertretung von Frau Neelsen erfolgt durch die umliegenden gynäkologischen Praxen und Krankenhäuser.

Rezepte, Überweisungsscheine und Krankmeldungen

Rezepte für Medikamente, die seit längerer Zeit in unveränderter Form eingenommen werden, können telefonisch über die Telefonnummer 04453-2641 oder über unsere Fax-Nummer 04453-4375 bestellt werden. Bitte nutzen Sie auch die Möglichkeit der Online-Rezeptbestellung.

Falls unsere 6 Telefonleitungen besetzt sind, haben wir einen Rezept-Anrufbeantworter installiert. Unter der Telefonnummer 04453-2661 können Sie unter Angabe ihres vollständigen Namens, Geburtsdatums  ihren Medikamentenwunsch äußern oder eine Überweisung bestellen. Die entsprechenden Formulare können am nächsten Tag ab 15.00 Uhr während der Sprechstundenzeiten Ihres Arztes in der Praxis abgeholt werden.

Da wir aus medizinischen und versicherungsrechtlichen Gründen verpflichtet sind, die Ausstellung sämtlicher Formulare genauestens zu überprüfen, kommen Sie bitte persönlich zum Abholen in die Praxis, damit Ihr behandelnder Arzt eventuelle Unklarheiten oder Fragen sofort klären kann. Mindestens einmal im Quartal muss ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erfolgen.

Rezepte für akut aufgetretene Beschwerden können nur nach vorherigem Arztkontakt ausgestellt werden.

Falls Sie einen Facharzt außerhalb unserer Praxisgemeinschaft konsultieren möchten, lassen Sie sich bitte immer einen Überweisungsschein ausstellen. Nur dann ist es gewährleistet, dass wir einen Befundbericht erhalten, dessen Kenntnis häufig für die laufende Behandlung wichtig ist. Auch bei Renten- oder Versicherungsanfragen sind diese Facharztberichte für die korrekte Bearbeitung und Beantwortung notwendig.

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen, einschließlich Verlängerungen, dürfen von uns natürlich nur nach einer ärztlichen Untersuchung ausgestellt werden.

Krankenversicherungskarte

Die meisten Krankenversicherungen haben ihre Mitglieder mit einer Versichertenkarte ausgestattet. Wir bitten Sie, die Versicherungskarte zu jedem Praxisbesuch mitzubringen.

Die darauf enthaltenen Ziffern sind für die Erstellung von Rezepten und Formularen notwendig, inzwischen ist es nicht mehr möglich, ohne Vorliegen der Krankenversicherungskarte gültige Rezepte auszustellen. Bitte denken Sie deshalb insbesondere am Anfang des Quartals (d. h. Anfang Januar, April, Juli und Oktober) daran, in jedem Falle die Chipkarte mitzubringen.

Hausarztverträge

Die Krankenkassen sind seit Juli 2009 gesetzlich verpflichtet, ihren Versicherten Hausarztverträge anzubieten. An diesen Verträgen können nur gut eingerichtete, qualifizierte Arztpraxen teilnehmen. In unseren Praxen sind sämtliche Voraussetzungen für die Teilnahme an den Hausarztverträgen erfüllt. Frau Jansz, Herr Niko Focken, Herr Dr. Schulte-Güstenberg und Herr Dr. Peter nehmen an den gängigen Hausarztverträgen teil.

Disease Management Programme (DMP = systematische Behandlungsprogramme für chronisch kranke Menschen)

Der Gesetzgeber hat in den letzten Jahren eine Verbesserung der Behandlung chronisch erkrankter Menschen gefordert. Dies soll durch sogenannte DMP gefördert werden.

Hierzu sind inzwischen DMP für Diabetes mellitus Typ II, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD (chronic obstructive pulmonary disease = chronisch obstruktive (verstopfende) Atemwegserkrankung) und Mammakarzinom eingerichtet worden. Hierbei sind regelmäßige Arzt-Patienten-Kontakte und entsprechende für die jeweilige Krankheit notwendige Untersuchungen in dreimonatigen Abständen geplant.

Frau Neelsen nimmt an dem DMP Mammakarzinom teil; Frau Jansz, Herr Niko Focken, Dr. Schulte-Güstenberg und Dr. Peter nehmen an den Programmen für Diabetes mellitus Typ II, koronare Herzkrankheit, Asthma bronchiale und COPD teil.